Hobbyanbau
Rechtliche Infos
Hessen:
Link: Richtlinien für Hobbyweinbau in Hessen
Bayern:
Vom Genehmigungsverfahren für Rebpflanzungen ausgenommen sind die sogenannten Hobbyweinberge.
Die Anpflanzung oder Wiederbepflanzung von Flächen, deren Weine oder Weinbauerzeugnisse ausschließlich zum Verbrauch im Haushalt des Weinerzeugers bestimmt sind, ist auch ohne Genehmigung für Rebpflanzungen möglich, wenn folgende Bedingungen eingehalten sind:
- Meldebogen der Rebanlage (nicht genehmigungspflichtige Rebflächen bis 1000 m²)
- Merkblatt zur 10-Ar-Regelung
Formulare und Merkblätter
Link: Richtlinien für Hobbyweinbau in Hessen
Bayern:
Vom Genehmigungsverfahren für Rebpflanzungen ausgenommen sind die sogenannten Hobbyweinberge.
Die Anpflanzung oder Wiederbepflanzung von Flächen, deren Weine oder Weinbauerzeugnisse ausschließlich zum Verbrauch im Haushalt des Weinerzeugers bestimmt sind, ist auch ohne Genehmigung für Rebpflanzungen möglich, wenn folgende Bedingungen eingehalten sind:
- Die Fläche darf 0,1 ha nicht überschreiten (hierbei sind auch alle anderen derartigen Flächen desselben Nutzungsberechtigten zu berücksichtigen) und
- der betreffende Weinerzeuger erzeugt weder Wein noch andere Weinbauerzeugnisse zu gewerblichen Zwecken.
Rechtsgrundlagen
- Art. 1 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/560
- Meldebogen der Rebanlage (nicht genehmigungspflichtige Rebflächen bis 1000 m²)
- Merkblatt zur 10-Ar-Regelung
Formulare und Merkblätter