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Unsere Vermehrungsanlagen

Die Voraussetzung für die Produktion gesunder Rebpflanzen
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Die meisten Edelreiser der verschiedenen Rebsorten ziehen wir in eigenen Vermehrungsanlagen, die von den verschiedenen Züchtern sowie unserer amtlichen Anerkennungstelle in Hessen (Weinbauamt Eltville) regelmäßig auf Krankheiten oder z.B. auf Sortenreinheit kontrolliert werden.

Die Rebenzüchter der einzelnen Sorten und Klone müssen nach der Rebenpflanzgutverordnung eine „Gesundheitsselektion“ durchführen. Es entstehen daraus sogenannte Mutterstöcke mit ausgewählten Eigenschaften.

Die Gesundheitsselektion besteht aus zwei Teilen. Sie haben den Zweck, virusinfizierte Pflanzen von der Vermehrung auszuschließen und frei zu halten von einer Infektion virusübertragende Nematoden in den Vermehrungsanlagen.

Die Reben selbst erfahren eine Virustestung nach § 6: Anlage 1 zur Rebenpflanzgut-VO:

Diese Testung ist von der Pflanzgutkategorie abhängig. Die Reben müssen mit einem geeigneten Testverfahren getestet werden. Dieser „ELISA-Test“ ist ein serologisches Nachweisverfahren auf nematodenübertragbare Viren aus dem Komplex der Reisigkrankheit (Grapevine fanleaf virus, GFLV) und Arabis Mosaic Virus (ArMV) sowie auf Blattrollviren (Grapaevine leafroll associated virus 1 und 3 (GLRaV-1,-3).

Bei Unterlagen erfolgt ein zusätzlicher Test auf das Grapevine Fleck Virus (GFkV).

Von Viren befallene Reben müssen aus dem Bestand entfernt werden.

Die Testung der Vermehrungsanlagen muss je nach Pflanzgutkategorie in regelmäßigen Abständen wiederholt werden.

Zusätzlich werden die Vermehrungsanlagen jährlich durch behördlicherseits durch die amtlichen Rebenanerkenner feldbesichtigt.

Die Böden der Vermehrungsflächen müssen auf virusübertragende Nematoden untersucht werden. § 7, Abs. 2, Rebenpflanzgut-VO:

Für die erstmalige Anerkennung einer Vermehrungsanlage wird ein Bodengutachten benötigt, das zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als fünf Jahre sein darf.

Darin muss bescheinigt werden, „dass in der Vermehrungsfläche keine Nematoden, die Viren bei Reben übertragen können, nachgewiesen worden sind“. Diese Regelung gilt im Übrigen auch für Rebschulflächen.

Die für die Untersuchungen erforderlichen Bodenproben dürfen nur von dafür zugelassenen Personen entnommen werden.

Von der Untersuchung von Bodenproben bei Mutterrebenbeständen und Rebschulen kann abgesehen werden, „wenn auf der Fläche in den fünf der Nutzung zu Vermehrungszwecken vorangegangenen Jahren nachweislich ausschließlich Pflanzen angebaut worden sind, die keine gemeinsamen Wirte für virusübertragende Nematoden und für diesen Nematoden jeweils entsprechende Viren sind.“ In der Regel erfolgen bei uns dennoch sicherheitshalber die Bodenanalysen.

Details: http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/rebpflv_1986/gesamt.pdf

 

Edelreisschnitt

Im Dezember und Januar werden die Edelreiser geschnitten. Übrigens beliefern wir auch zahlreiche deutsche Kollegen mit Edelreisern aus unseren ausnahmslos virusgetesteten Vermehrungsanlagen....

verkaufsfertige Edelreiser

Die Edelreiser werden von den Ranken befreit und auf jeweils 1 Auge veredlungsfertig zugeschnitten, dann desinfiziert, in Plastiksäcke verpackt und ebenfalls kühlgelagert.

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