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Goldmuskateller und Rosenmuskateller zugelassen

Seit dem 20. Februar 2017 sind die Rebsorten Goldmuskateller und Rosenmuskateller vom Bundessortenamt saatgutrechtlich zugelassen. Damit werden diese Sorten auch in den meisten Anbaugebieten für die Herstellung von Qualitätswein zugelassen. Für ihren Anbau ist kein Versuchsantrag mehr zu stellen und die Pflanzfläche ist nicht mehr begrenzt. Für Betriebe, die diese Rebsorten im Rahmen eines Anbaueignungsversuchs gepflanzt haben, entfallen ab dem Erntejahr 2017 alle mit der Versuchsgenehmigung verbundenen Auflagen.

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