Teil 4 Vermarktungsnormen für Tafeltrauben
Die aktuelle Vermarktungsnorm für Tafeltrauben, die in den Verkehr gebracht werden sollen, finden Sie unter der Adresse: www.ble.de /Pflanzliche Erzeugnisse/Obst und Gemüse/Marktorganisation für frisches Obst und Gemüse/Konformitätskontrolle/Vermarktungsnormen. Der Download ist kostenlos.
In Kurzfassung geben wir hier ohne Anspruch auf Vollständigkeit die Anforderungen wieder:
Tafeltrauben müssen gesund sein: (keine Fäulnis, keine optischen Mängel, keine SO2 Schäden, keine Kühlschäden, keine Druckstellen, kein Sonnenbrand
Sie müssen sauber sein (kein Staub, kein Schmutz, keine sichtbaren Pflanzenschutzmittelrückstände)
Sie müssen praktisch frei sein von Schädlingen, deren Anwesenheit dem Marktwert der Erzeugnisse und deren Akzeptanz durch den Verbraucher beeinträchtigen können
Sie müssen frei sein von anomaler äußerer Feuchtigkeit (nicht gemeint ist Kondenswasser nach der Kühlung)
Sie müssen frei sein von fremdem Geruch oder Geschmack (Lagerräume und Verpackungsmaterial beachten!)
Sie müssen ganz, gut und normal entwickelt sein und einen ausreichenden Reifegrad haben (keine Nachreife wie bei anderem Obst)
Es gibt drei Handelsklassen (Klasse Extra, Klasse I und Klasse II) Details im Download (s.o.)
Es gibt Bestimmungen bezüglich der Größensortierung (g/Traube Mindestgewicht), die sich nach Gewächshaustafeltrauben, Freilandtafeltrauben, nach groß- und nach kleinbeerigen Sorten unterscheiden
Es gibt unterschiedliche Gütetoleranzen in den einzelnen Klassen
Es gibt unterschiedliche Größentoleranzen in den einzelnen Klassen
Es gibt Bestimmungen bezüglich der Gleichmäßigkeit der Packstücke und der Verpackungen
Es gibt Bestimmungen betreffend der Kennzeichnung der Tafeltrauben
unterscheiden.